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   FG Brandenburg, 24.05.2000 - 2 K 2502/98 E   

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https://dejure.org/2000,17016
FG Brandenburg, 24.05.2000 - 2 K 2502/98 E (https://dejure.org/2000,17016)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2000 - 2 K 2502/98 E (https://dejure.org/2000,17016)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 2 K 2502/98 E (https://dejure.org/2000,17016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt des Beginns der Herstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Beginns der Herstellung i.S.des § 6 FördG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt des Beginns der Herstellung i.S.des § 6 FördG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 873
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 13.02.1893 - 28/93

    1. Ist ein Ersuchen um Rechtshilfe als abgelehnt anzusehen, wenn dem Ersuchen im

    Auszug aus FG Brandenburg, 24.05.2000 - 2 K 2502/98
    Entgegen der Ansicht des Beklagten und einer weitverbreiteten Ansicht in der Literatur (zum Beispiel Littmann/Bitz/Hellwig- George. Das Einkommensteuerrecht, Stand 31. Ergänzungslieferung März 1997, § 6 FördG, Randnummer - Rn. - 3; Blümich-Stuhrmann, Einkommensteuergesetz - Körperschaftsteuergesetz - Gewerbesteuergesetz , Kommentar, Stand Ergänzungslieferung 57, Oktober 1997, § 6 FördG, Rn. 4; Söffing, "Das Fördergebietsgesetz", Finanzrundschau 1991, 577 [583]; Wewers, "Steuervergünstigungen nach dem Gesetz über Sonderabschreibungen und Abzugsbeträge im Fördergebiet (Fördergebietsgesetz)", Der Betrieb - DB - 1991, 1539 [1543] und Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 29. März 1993 - IV B 3 - S 1988 - 28/93, BStBl. I 1993, 279, Rn. 18 letzter Satz) ist nicht auf den Zeitpunkt des Bauantrags abzustellen.

    Vielmehr wird auch bei solchen Objekten, die einer Baugenehmigung bedürfen, mit der Herstellung in dem Zeitpunkt begonnen, in dem der Steuerpflichtige erstmals seine Entscheidung zur Herstellung des Wirtschaftsguts für sich bindend und unwiderruflich nach außen hin erkennbar macht (so auch Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 11 V 2088/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 26 [27] und Schreiben des BMF vom 29. März 1993 - IV B 3 - S 1988 - 28/93, a.a.O., Rn. 18 Satz 3).

  • FG Hessen, 10.10.1995 - 11 V 2088/95

    Erwerb von Grundstücken durch die Treuhandanstalt; Auflage die ehemals von der

    Auszug aus FG Brandenburg, 24.05.2000 - 2 K 2502/98
    Vielmehr wird auch bei solchen Objekten, die einer Baugenehmigung bedürfen, mit der Herstellung in dem Zeitpunkt begonnen, in dem der Steuerpflichtige erstmals seine Entscheidung zur Herstellung des Wirtschaftsguts für sich bindend und unwiderruflich nach außen hin erkennbar macht (so auch Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 11 V 2088/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 26 [27] und Schreiben des BMF vom 29. März 1993 - IV B 3 - S 1988 - 28/93, a.a.O., Rn. 18 Satz 3).
  • BFH, 24.05.2005 - VIII B 308/03

    Fördergebietsgesetz; Beginn der Investitionen

    Mit ihrem pauschalen Vorbringen, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des FG Nürnberg vom 24. April 2001 II 44/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 1158) und des FG des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2000 2 K 2502/98 E (EFG 2000, 873) ab, haben die Kläger die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht schlüssig dargelegt.
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